Familienaktivierungsmanagement
häufig im Kinderschutzbereich

  • als sechswöchige Krisenintervention für Familien, um eine Fremdunterbringung der Kinder zu vermeiden
  • als sechswöchige Rückführungsbegleitung von Familien, deren Kinder aus der Fremdunterbringung bzw. Inobhutnahme in die Familie zurückkehren
  • als zwei- bis vierwöchiges Clearing, zur Klärung der Familiensituation, der Ressourcen und Risiken des Familiensystems und des Hilfebedarfes innerhalb der Familie; Clearing auch in Verbindung mit Inobhutnahmen
  • Rückführungsclearing für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche als zweiwöchige Klärung der Möglichkeit der Rückführung in die Familie


Ambulante Hilfen für Familien

verschiedene Formen der Sozialpädagogischen Familienhilfe § 31 SGB VIII

  • Flexible Hilfen für Familien mit zeitlicher Ausrichtung am Bedarf der Familie, Hilfe zur Stabilisierung nach FAM oder als Ersthilfe, Nutzung der Familienaktivierenden Methodik im Hilfeprozess, Zielorientierung
  • Familienstabilisierungsprogramm FSP mit einer Dauer von sechs Monaten und der einmaligen Möglichkeit der Verlängerung um zwei Monate, durchschnittlich zwei Kontakte pro Woche, klare Strukturierung des Prozesses durch Setzen des Beginns und des Endes der Hilfe, sowie Transparenz der Prozessphase für die Klienten und das Jugendamt, Nutzung der FAM-Methodik
  • Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshilfe nach § 30 SGB VIII für Kinder und Jugendliche innerhalb der Familie


– auswärts zuhaus –
Hilfen für Jugendliche außerhalb der Herkunftsfamilie

  • Betreutes Jugendwohnen nach § 34 SGB VIII in Wohngruppen
  • Betreutes Einzelwohnen nach § 34 SGB VIII in Trägerwohnungen
  • Intensive Sozialpädagogischen Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII mit und ohne Unterbringung in Trägerwohnungen
  • Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII zur Verselbständigung nach stationärer Jugendhilfe
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